Gemeinnützigkeit

Warum gemeinnützig?

Gemeinnützige Organisationen sind auf Vermögenserweiterungen angewiesen, sei es durch Zuwendungen und / oder Zinseinkünfte. Eine steuerlich anerkannte Gemeinnützigkeit erleichtert dies, weil Spenden grundsätzlich steuerlich abziehbar sind.

Geprägt durch einen starken Rückzug des Staates aus Kultur, Bildung und den sozialen Bereichen gewinnen die NPO’s (Non-Profit-Organisationen) immer mehr an Bedeutung. Auch die Online Spende gewinnt im sozialen und gemeinnützigen Sektor immer mehr an Bedeutung, insbesondere weil bei der derzeitigen Zinslage das Stiftungsvermögen kaum noch Ertrag abwirft.

Die Stiftung PINEL verfügt über „nur“ ein Grundstockvermögen eines Bankguthabens von 300.000 €, das nicht geschmälert werden darf. Da aus dem derzeit nur geringe Erträge fließen, ist die Stiftung auf Zuwendungen und Spenden angewiesen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Dieses finanzielle Schicksal teilt sie mit vielen anderen Stiftungen.

Die Stiftung unterhält keine eigenen operativen Geschäfte und hat auch keine eigenen Angestellten. Wir sammeln gerne Spenden für unsere oben aufgeführten Satzungsziele und insbesondere für Angelegenheiten der Tochter bzw. Enkeltöchter (AAP, MVZ und NiG).

Stiftungsaufsicht ist die Justizverwaltung des Landes Berlin. Die Anerkennung unserer Gemeinnützigkeit wird jährlich vom Finanzamt für Körperschaften I in Berlin geprüft. Wir unterliegen jährlich der Prüfung durch ein Wirtschaftsprüfungsinstitut.

Das Finanzamt für Körperschaften I hat der Stiftung – Steuernummer 27/029/34304 – am 3.04.2018 einen Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer für das Jahr 2016 unter dem üblichen Vorbehalt der Nachprüfung ausgestellt, weil die Stiftung mildtätige Zwecke fördert und außerdem das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege fördert.

Unser Konto wird bei der gemeinnützigen Bank für Sozialwirtschaft geführt.