Pinel-Leitlinien

Die Leitlinien sind Grundlage der Arbeit im Pinel-Verbund; sie wurden auch aus den abstrakt erscheinenden Leitlinien heraus in alltagstaugliche Handlungsformen übersetzt.

Demokratische Prinzipien und Grundformen wie Freiheit – Gleichheit – Geschwisterlichkeit werden von uns für das Gesundheitswesen, speziell den Psychiatriebereich, politisch angemahnt.

Psychisch Kranke sind in erster Linie BürgerInnen mit allen Grundrechten.

Der Mensch ist primär ein soziales Wesen, dessen soziale Gesamtwirklichkeit wahrgenommen werden muss. Die Betrachtung der isolierten Person mit ihrer individuellen Krankheit und Gesundheit, Behinderung und Kompetenz ist nur ein Ausschnitt aus der ganzen Wirklichkeit ihres Daseins.

Die Entwicklungsmöglichkeiten des/der Einzelnen können sich deshalb nur über Integrationsprozesse entfalten. Strategien des Ausschlusses sind menschenunwürdig.

Aus dem Recht der (Chancen-)Gleichheit für jeden Menschen richten wir den Schwerpunkt unserer Arbeit auf die Schwächsten, d.h. am schwierigsten integrierbaren Menschen aus.

Die Beseitigung der Unterversorgung, besonders der (jungen oder „neuen“) chronisch psychisch Kranken und pflegebedürftigen Menschen soll erreicht werden.

Die Frage nach dem Sinn einer psychischen Erkrankung ist notwendig und heilungsfördernd. In verschlüsselter Form richtet die Krankheit an den betreffenden Menschen die Frage, ob er/sie mit dem bisherigen Lebensentwurf auf dem richtigen Weg, seiner/ihrer inneren Bestimmung, ist. Gleichzeitig stellt sich diese Frage auch immer an das soziale Umfeld, die Gesellschaft und jeden derzeit Nichtbetroffenen.

Unterstützungsangebote müssen NutzerInnen-orientiert gestaltet werden. Es werden Organisationsformen angestrebt, die ein flexibles Reagieren auf den aktuellen Bedarf der NutzerInnen erlauben.

Die Mitbestimmung der psychisch Kranken – als Experten in eigener Sache – muss ernst genommen werden. Alle Potentiale ihrer gegenseitigen Unterstützung müssen gefördert werden. Eine enge Zusammenarbeit mit den Betroffeneninitiativen und Angehörigengruppen ist notwendig.

Mit und für die Betroffenen sind Lebensräume zu schaffen und zu gestalten, die es ihnen ermöglichen, weitgehend eigenständig und selbstbestimmt zu leben.

Die Arbeit ist wesentlich geprägt durch die Beziehung zwischen Klient / KlientIn und dem/den BetreuerInnen des Hilfesystems. Verlässliche, personelle Beziehungen sind Grundlage der Arbeit.

Selbstständigkeit und Selbstbestimmung haben Vorrang vor ambulanten Behandlungs- und Betreuungsformen, diese haben Vorrang vor teilstationären und stationären Angeboten.