Stiftungszweck

    1. Zweck der Stiftung ist die Förderung mildtätiger Zwecke und Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit psychischer oder geistiger Beeinträchtigung bzw. Krankheit, um ihnen eine umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und angemessene Hilfen zukommen zu lassen.

 

    • 2. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

 

    • a. Mittelbeschaffung zur finanziellen Förderung und inhaltlichen Unterstützung von steuerbegünstigten Unternehmen bzw. satzungsgemäßen Projekten, die die oben genannten gemeinnützigen Zwecke verfolgen

 

    • b. Schaffung von gemeinnützigen Einrichtungen und Dienstleistungsangeboten, die dem Stiftungszweck dienen können und sich an den Bedarfen der Betroffenen orientieren.

 

    • c. Beratung und Aufklärung betroffener Menschen über Verfügbarkeit von Hilfen und Unterstützungsleistungen

 

    • d. Information und Aufklärung der Gesellschaft über Entstehung und Behandlung psychischer oder geistiger Beeinträchtigungen bzw. Erkrankungen sowie die Entwicklung weiterer spezifischer Präventionsansätze.

 

    • e. Bereitstellung juristischer Unterstützung für Personen, die wegen einer psychischen oder geistigen Beeinträchtigung bzw. Erkrankung in ihren Rechten eingeschränkt werden oder wurden.

 

    • f. Lobbyarbeit in regionalen und überregionalen Gremien

 

    • g. Unterstützung von Selbsthilfe- und Betroffeneninitiativen, auch im kulturellen Bereich.

 

    • h. Unterstützung von Kampagnen und Initiativen gegen die Stigmatisierung psychisch oder geistig beeinträchtigter Menschen und ihrer Angehörigen.

 

    • i. Ideelle und/oder materielle Förderung von innovativen Ansätzen im Bereich der Bildung, Forschung und Entwicklung, insbesondere Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Psychiatrieerfahrene.

 

    j. Unterstützung angemessener Ansätze zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements bzw. der Arbeit Ehrenamtlicher zu Gunsten der Satzungszwecke.

 

    3. Die Stiftung verfolgt zu Beginn vorwiegend die Aufgaben nach Ziffer 2a und die weiteren Ziele dann, sobald die finanzielle Ausstattung dies erlaubt.

 

    4. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.